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BAUGENEHMIGUNG HALLE: VORSCHRIFTEN, AUSNAHMEN UND TIPPS

Benötigen Sie für Ihre Halle eine Baugenehmigung? Wir beraten Sie zum Bau Ihrer Halle und den Vorschriften, die es einzuhalten gilt!

HALLE BAUEN MIT GENEHMIGUNG

Wann ist sie erforderlich?

Benötigen Sie für Ihre Lagerhalle oder landwirtschaftliche Halle eine Baugenehmigung? Grundsätzlich gilt: Für die Errichtung baulicher Anlagen ist in Deutschland in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich. Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere für sogenannte genehmigungsfreie Hallen oder fliegende Bauten, die nur vorübergehend genutzt werden. Diese unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen vereinfachten Verfahren oder sind ganz genehmigungsfrei. Daher ist es wichtig, sich zu den rechtlichen Grundlagen zu informieren, bevor Sie mit dem Bau der Halle starten.

Ein weiterer wichtiger Aspekt: Die baurechtlichen Anforderungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Was in Nordrhein-Westfalen als genehmigungsfrei gilt, kann in Bayern oder Niedersachsen bereits genehmigungspflichtig sein. Deshalb ist es wichtig, die jeweils gültige Landesbauordnung zu kennen oder sich frühzeitig mit dem zuständigen Bauamt abzustimmen.

Ob eine Halle genehmigungspflichtig ist, hängt vor allem von Nutzung, Größe und Dauer der Aufstellung ab.

  • Fliegende Bauten gelten als temporäre Konstruktionen (meist bis zu 3 Monate Nutzung) und benötigen keine klassische Baugenehmigung, sondern eine TÜV-geprüfte Statik sowie eine Anzeige beim Bauamt.
  • Ortsgebundene Bauten, also dauerhaft errichtete Hallen, sind in der Regel genehmigungspflichtig und erfordern einen vollständigen Bauantrag.

Auch die Größe der Halle und ihre Nutzung spielen eine Rolle:
Für kleine Lagerhallen benötigen Sie je nach Bundesland keine Baugenehmigung, während Produktions- oder Gewerbehallen meist strenger geregelt sind. Landwirtschaftliche Hallen unterliegen oft Sonderregelungen, wie dem Nachweis der Notwendigkeit oder dem Einfügen des Erscheinungsbildes in den Außenbereich. Eine individuelle Prüfung ist in jedem Fall sinnvoll.

Groha-Referenznummer_572

Halle bauen ohne Genehmigung: Welche Ausnahmen gibt es?

Benötigen Sie eine Baugenehmigung für Ihren Hallenbau? Die nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen, welche Größen genehmigungsfrei sind.

Bundesland Maximale Maße für genehmigungsfreie Hallen
Baden-WürttembergBis zu 100 m² Grundfläche, max. traufseitige Wandhöhe bis zu 5 m
BayernBis zu 100 m² Grundfläche, überdachte Fläche max. 140 m²
BerlinBis zu 100 m² Grundfläche, max. traufseitige Wandhöhe bis zu 5 m
BrandenburgBis zu 150 m² Grundfläche, max. traufseitige Wandhöhe bis zu 5 m
BremenBis zu 100 m² Grundfläche, max. traufseitige Wandhöhe bis zu 5 m
HamburgBis zu 100 m² Grundfläche, max. traufseitige Wandhöhe bis zu 5 m
HessenBis zu 30 m³ Brutto-Rauminhalt
Mecklenburg-VorpommernBis zu 150 m² Grundfläche, max. traufseitige Wandhöhe bis zu 5 m
NiedersachsenBis zu 100 m² Grundfläche, max. traufseitige Wandhöhe bis zu 5 m
Nordrhein-WestfalenBis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt
Rheinland-PfalzBis zu 100 m² Grundfläche, max. Fristhöhe von 6 m
SaarlandBis zu 100 m² Grundfläche, max. traufseitige Wandhöhe bis zu 5 m
SachsenBis zu 100 m² Grundfläche, max. traufseitige Wandhöhe bis zu 5 m
Sachsen-AnhaltBis zu 100 m² Grundfläche, max. traufseitige Wandhöhe bis zu 6 m
Schleswig-HolsteinBis zu 30 m³ Brutto-Rauminhalt, im Außenbereich bis zu 10 m³, max. Fristhöhe von 4 m
ThüringenBis zu 100 m² Grundfläche, max. traufseitige Wandhöhe bis zu 5 m

Der Genehmigungsprozess Schritt für Schritt

Sobald feststeht, dass Sie eine Baugenehmigung für Ihre Halle benötigen, beginnt der formale Genehmigungsprozess. Dieser gliedert sich in mehrere Schritte und erfordert die Einreichung verschiedener Unterlagen beim zuständigen Bauamt.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Für einen vollständigen Bauantrag benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente:

  • Bauantragsformular und Baubeschreibung
  • Bauzeichnungen und Lagepläne
  • Statische Berechnungen
  • Brandschutzkonzept, je nach Nutzung

Nachweise zur geplanten Nutzung und Flächenaufteilung je nach Standort und Bauvorhaben können weitere Unterlagen erforderlich sein, wie z. B. ein Entwässerungsnachweis oder eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Unsere Experten von GROHA® unterstützen Sie bei der Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen.

Ablauf der Baugenehmigung

Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, kann der Bauantrag beim zuständigen Bauamt eingereicht werden. Ab diesem Zeitpunkt durchläuft Ihr Vorhaben mehrere Prüfphasen, bis schließlich die Genehmigung erteilt wird. Der Ablauf im Überblick:

  1. Grundlagenermittlung: Im ersten Schritt stimmen wir uns über die Grundlagen ab. Was möchten Sie bauen? Gibt es Restriktionen wie Bebauungspläne oder Naturschutzvorschriften? Die Experten von GROHA® verschaffen sich einen Überblick.
  2. Einreichung des Antrags: GROHA® unterstützen Sie bei der Erstellung des Bauantrags. Wir kümmern uns die Zusammenstellung aller benötigen Unterlagen. Ihr Vorteil: Bei uns profitieren Sie von einem Team von Architekten, Ingenieure und Statiker. Zudem sind wir deutschlandweit eingabeberechtigt.
  3. Prüfung durch das Bauamt: Das Bauamt überprüft unter anderem die Übereinstimmung mit der Landesbauordnung, dem Bebauungsplan sowie die statischen Berechnungen und die Einhaltung von Abstandsflächen. Den Kontakt mit den Behörden übernehmen unsere Experten von GROHA®, denn in der Regel bleibt es nicht bei der Kommunikation mit dem Bauamt. Ebenso kann es notwendig sein, sich mit dem Tiefbauamt oder der Denkmalschutzbehörde auseinanderzusetzen. Unsere Experten wissen, was zu tun ist.

Die anschließende Bearbeitungszeit ist abhängig von der Komplexität des Bauvorhabens, der Auslastung der Behörde und der Vollständigkeit der Unterlagen.

Der Vorteil von GROHA®: alle nötigen Unterlagen stellen wir Ihnen in der Regel innerhalb von 4 Wochen zusammen. Sie müssen sich nicht mit komplexen und fachfremden Vorschriften befassen, sondern können ganz auf unsere Expertise vertrauen.

Hallenbau von GROHA – Ihre Vorteile:

Individuelle Planung und Bau

Wir ermöglichen Ihnen eine individuelle Planung, um den Bau Ihrer Halle nach Ihren Wünschen und Anforderungen umzusetzen.

Alles aus einer Hand

Erhalten Sie von der Beratung über die Planung bis zur Montage alle Leistungen aus einer Hand.

Zahlreiche Dach- und Verkleidungsvarianten

Wählen Sie zwischen zahlreichen Dach- und Verkleidungsvarianten mit und ohne Dämmung. So schaffen Sie passend zu Ihren Bedürfnissen ein angenehmes Raumklima.

Bauantrag, Statik und Fundamente inklusive

Bauantrag, Fundamentierung, Statik und Montage sind bei Groha im Preis enthalten.

Wir unterstützen Sie bei der Baugenehmigung Ihrer Halle

Die Frage, ob der Bau von Hallen wie einer Logistikhalle, Lagerhalle oder landwirtschaftlichen Halle genehmigungspflichtig ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Sie hängt maßgeblich von Faktoren wie Größe, Nutzung, Standdauer und Standort ab.

Damit Sie Planungssicherheit haben und keine bösen Überraschungen erleben, empfehlen wir: Klären Sie frühzeitig mit dem zuständigen Bauamt, ob Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist – oder lassen Sie sich von unseren Experten unterstützen. Sprechen Sie mit uns über Ihr Vorhaben: wir beraten Sie gern zum Genehmigungsprozess, unterstützen bei der Planung und liefern auf Wunsch die passende Hallenlösung.

Referenz-Finder

Sehen Sie sich jetzt Referenzen in Ihrer Nähe an!

Häufig gestellte Fragen zur Baugenehmigung für Hallen

Wir beantworten Ihre häufigsten Fragen zum Thema Halle bauen mit Genehmigung.

Nein, nicht jede Halle benötigt eine Baugenehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen – etwa bei geringem Volumen, temporärer Nutzung oder landwirtschaftlichem Zweck – kann eine Halle genehmigungsfrei sein. Die genauen Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland.

Ein Hallenbau ohne erforderliche Genehmigung gilt als Schwarzbau. Das kann zu Bußgeldern, Stilllegungsverfügungen oder im schlimmsten Fall zum Rückbau der Halle führen. Eine rechtzeitige Abstimmung mit dem Bauamt ist daher unerlässlich.

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Art des Genehmigungsverfahrens, Bundesland, Bauamt und Umfang des Projekts. Eine genaue Zeitangabe kann man daher nicht treffen. Sicher ist jedoch: es geht schneller, wenn die Unterlagen vollständig sind und korrekt eingereicht werden. Die Experten von GROHA® unterstützen Sie bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen – und das in der Regel innerhalb von 4 Wochen.

Für eine Baugenehmigung werden in der Regel folgende Dokumente benötigt:

  • Bauantragsformulare
  • Lageplan und Bauzeichnungen
  • statische Berechnungen
  • ein Brandschutz- oder Nutzungskonzept
  • Einverständnis der Nachbarn
  • Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen
  • Schall- und Wärmeschutznachweis
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