Benötigen Sie für Ihre Lagerhalle oder landwirtschaftliche Halle eine Baugenehmigung? Grundsätzlich gilt: Für die Errichtung baulicher Anlagen ist in Deutschland in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich. Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere für sogenannte genehmigungsfreie Hallen oder fliegende Bauten, die nur vorübergehend genutzt werden. Diese unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen vereinfachten Verfahren oder sind ganz genehmigungsfrei. Daher ist es wichtig, sich zu den rechtlichen Grundlagen zu informieren, bevor Sie mit dem Bau der Halle starten.
Ein weiterer wichtiger Aspekt: Die baurechtlichen Anforderungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Was in Nordrhein-Westfalen als genehmigungsfrei gilt, kann in Bayern oder Niedersachsen bereits genehmigungspflichtig sein. Deshalb ist es wichtig, die jeweils gültige Landesbauordnung zu kennen oder sich frühzeitig mit dem zuständigen Bauamt abzustimmen.
Ob eine Halle genehmigungspflichtig ist, hängt vor allem von Nutzung, Größe und Dauer der Aufstellung ab.
Auch die Größe der Halle und ihre Nutzung spielen eine Rolle:
Für kleine Lagerhallen benötigen Sie je nach Bundesland keine Baugenehmigung, während Produktions- oder Gewerbehallen meist strenger geregelt sind. Landwirtschaftliche Hallen unterliegen oft Sonderregelungen, wie dem Nachweis der Notwendigkeit oder dem Einfügen des Erscheinungsbildes in den Außenbereich. Eine individuelle Prüfung ist in jedem Fall sinnvoll.
Benötigen Sie eine Baugenehmigung für Ihren Hallenbau? Die nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen, welche Größen genehmigungsfrei sind.
| Bundesland | Maximale Maße für genehmigungsfreie Hallen |
| Baden-Württemberg | Bis zu 100 m² Grundfläche, max. traufseitige Wandhöhe bis zu 5 m |
| Bayern | Bis zu 100 m² Grundfläche, überdachte Fläche max. 140 m² |
| Berlin | Bis zu 100 m² Grundfläche, max. traufseitige Wandhöhe bis zu 5 m |
| Brandenburg | Bis zu 150 m² Grundfläche, max. traufseitige Wandhöhe bis zu 5 m |
| Bremen | Bis zu 100 m² Grundfläche, max. traufseitige Wandhöhe bis zu 5 m |
| Hamburg | Bis zu 100 m² Grundfläche, max. traufseitige Wandhöhe bis zu 5 m |
| Hessen | Bis zu 30 m³ Brutto-Rauminhalt |
| Mecklenburg-Vorpommern | Bis zu 150 m² Grundfläche, max. traufseitige Wandhöhe bis zu 5 m |
| Niedersachsen | Bis zu 100 m² Grundfläche, max. traufseitige Wandhöhe bis zu 5 m |
| Nordrhein-Westfalen | Bis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt |
| Rheinland-Pfalz | Bis zu 100 m² Grundfläche, max. Fristhöhe von 6 m |
| Saarland | Bis zu 100 m² Grundfläche, max. traufseitige Wandhöhe bis zu 5 m |
| Sachsen | Bis zu 100 m² Grundfläche, max. traufseitige Wandhöhe bis zu 5 m |
| Sachsen-Anhalt | Bis zu 100 m² Grundfläche, max. traufseitige Wandhöhe bis zu 6 m |
| Schleswig-Holstein | Bis zu 30 m³ Brutto-Rauminhalt, im Außenbereich bis zu 10 m³, max. Fristhöhe von 4 m |
| Thüringen | Bis zu 100 m² Grundfläche, max. traufseitige Wandhöhe bis zu 5 m |
Sobald feststeht, dass Sie eine Baugenehmigung für Ihre Halle benötigen, beginnt der formale Genehmigungsprozess. Dieser gliedert sich in mehrere Schritte und erfordert die Einreichung verschiedener Unterlagen beim zuständigen Bauamt.
Für einen vollständigen Bauantrag benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente:
Nachweise zur geplanten Nutzung und Flächenaufteilung je nach Standort und Bauvorhaben können weitere Unterlagen erforderlich sein, wie z. B. ein Entwässerungsnachweis oder eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Unsere Experten von GROHA® unterstützen Sie bei der Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen.
Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, kann der Bauantrag beim zuständigen Bauamt eingereicht werden. Ab diesem Zeitpunkt durchläuft Ihr Vorhaben mehrere Prüfphasen, bis schließlich die Genehmigung erteilt wird. Der Ablauf im Überblick:
Die anschließende Bearbeitungszeit ist abhängig von der Komplexität des Bauvorhabens, der Auslastung der Behörde und der Vollständigkeit der Unterlagen.
Der Vorteil von GROHA®: alle nötigen Unterlagen stellen wir Ihnen in der Regel innerhalb von 4 Wochen zusammen. Sie müssen sich nicht mit komplexen und fachfremden Vorschriften befassen, sondern können ganz auf unsere Expertise vertrauen.
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Die Frage, ob der Bau von Hallen wie einer Logistikhalle, Lagerhalle oder landwirtschaftlichen Halle genehmigungspflichtig ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Sie hängt maßgeblich von Faktoren wie Größe, Nutzung, Standdauer und Standort ab.
Damit Sie Planungssicherheit haben und keine bösen Überraschungen erleben, empfehlen wir: Klären Sie frühzeitig mit dem zuständigen Bauamt, ob Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist – oder lassen Sie sich von unseren Experten unterstützen. Sprechen Sie mit uns über Ihr Vorhaben: wir beraten Sie gern zum Genehmigungsprozess, unterstützen bei der Planung und liefern auf Wunsch die passende Hallenlösung.
Wir beantworten Ihre häufigsten Fragen zum Thema Halle bauen mit Genehmigung.
Nein, nicht jede Halle benötigt eine Baugenehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen – etwa bei geringem Volumen, temporärer Nutzung oder landwirtschaftlichem Zweck – kann eine Halle genehmigungsfrei sein. Die genauen Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland.
Ein Hallenbau ohne erforderliche Genehmigung gilt als Schwarzbau. Das kann zu Bußgeldern, Stilllegungsverfügungen oder im schlimmsten Fall zum Rückbau der Halle führen. Eine rechtzeitige Abstimmung mit dem Bauamt ist daher unerlässlich.
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Art des Genehmigungsverfahrens, Bundesland, Bauamt und Umfang des Projekts. Eine genaue Zeitangabe kann man daher nicht treffen. Sicher ist jedoch: es geht schneller, wenn die Unterlagen vollständig sind und korrekt eingereicht werden. Die Experten von GROHA® unterstützen Sie bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen – und das in der Regel innerhalb von 4 Wochen.
Für eine Baugenehmigung werden in der Regel folgende Dokumente benötigt: